Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Rostock e.V. |
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Information zur Besuchssituation in unseren EinrichtungenLiebe Angehörige, liebe Besucher,
am 07.11.2020 wurde die "Fünfte Pflege und Soziales Corona VO-Änderungsverordnung" des Sozialministeriums Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Aus diesem Grund müssen wir die Besuchsregelungen erneut anpassen. Die bisherigen Informationen zu den Besuchsmöglichkeiten (per Videotelefonie, Fensterbesuche etc.) bleiben weitgehend bestehen. Besucher sind ab sofort verpflichtet, in allen Bereichen der Seniorenwohnanlage einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht mehr zulässig. Sofern Sie nicht über eine solche Maske verfügen, können wir Ihnen diese einmalig zur Verfügung stellen. Darüber hinaus ist es Ihnen nicht gestattet das Haus zu betreten, wenn Sie sich in den letzten drei Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Bundesrepublik Deutschland, in dem oder in der die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 den Risikowert von kumulativ 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen überschritten wurde oder in einem Risikogebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der Veröffentlichung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern für Landkreise und kreisfreie Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern beziehungsweise des Robert-Koch-Instituts für alle übrigen Gebiete aufgehalten haben. Abhängig von dem Infektionsgeschehen in Rostock müssen wir die Besuchsregelungen tagesaktuell anpassen. Das bedeutet: Infektionsgeschehen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen kumulativ 36 bis 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner
kumulativ 36 bis 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner
kumulativ 51 bis 74 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner
kumulativ ab 75 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner
Wir dürfen von den oben benannten Regelungen nicht abweichen. Sobald eine höhere Stufe erreicht ist, müssen diese Regelungen für 14 Tage eingehalten werden und dürfen erst nach dieser Zeit wieder gelockert werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!Menschlichkeit, Wohlbefinden, Lebensqualität
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Letzte Änderung: 04.12.2020
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